Batteriegesetz
Hinweis nach dem Batteriegesetz
- Pflichten des Verbrauchers
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Die Entsorgung von Batterien und Akkus in jeder Form (auch fest eingebaut in Geräten) darf nicht über den Hausmüll erfolgen.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet Altbatterien über geeignete Sammelstellen beim Handel oder bei den Kommunen zu entsorgen.
Sie können Altbatterien auch direkt bei uns, unentgeltlich abgeben oder uns zusenden. Bitte frankieren Sie Ihre Sendung ausreichend.
Anlieferadresse: Inter-Tech Elektronik Handels GmbH, Hainhäuser Weg 93, 30855 Langenhagen
- Zweck der getrennten Entsorgung
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Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können.
Außerdem enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, wie Eisen, Zink, Mangan und Nickel, die durch die getrennte Entsorgung zur Wiederverwertung gelangen.
- Kennzeichnung von Batterien
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Die durchgestrichene Abfalltonne auf Batterien weist Sie darauf hin, dass dieses Produkt/ Gerät nicht in den Hausabfall gehört.
Enthalten die Batterien bestimmte Mengen schadstoffhaltiger Schwermetalle, so sind diese zusätzlich wie folgt ausgewiesen:
Cd = CadmiumBei mehr als 0,0002 Masseprozent Cadmium Hg = QuecksilberBei mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber Pb = BleiBei mehr als 0,004 Masseprozent Blei