ElektroG - Das Elektrogesetz
- Hintergrund
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Das ElektroG soll dafür sorgen, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern einer kontrollierten Entsorgung zugeführt werden und die wertvollen Rohstoffe wiederverwendet werden können.
Dazu besteht seit dem 24.11.2005 in Deutschland für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die Verpflichtung sich bei der Stiftung EAR als Erst-Inverkehrbringer registrieren zu lassen und die Menge der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu melden.
Zum 24.10.2015 wurde das ElektroG novelliert und umfasst nun auch weitere Gerätearten sowie einige andere Änderungen.
- Auswirkungen auf Endkunden
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Der Endkunde hat fortan die Möglichkeit Elektroaltgeräte über die Sammelstellen für Elektroaltgeräte (Mülldeponien, Wertstoffhöfe, usw.) kostenfrei zu entsorgen.
"Elektro-Großgeräte" können beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes und "Elektro-Kleingeräte" (keine Kante darf länger als 25cm sein) generell, bei Händlern mit mehr als 400qm Ladenfläche kostenfrei abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf jedem Elektrogerät zeigt an, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
- Auswirkungen für Händler
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Kaufen Händler Waren in Deutschland für den Wiederverkauf ein, müssen sie sich nicht registrieren, da die von ihnen in Deutschland gekaufte Ware bereits registriert sein muss.
Kaufen Händler Waren im europäischen oder nicht-europäischen Ausland ein, müssen sie sicherstellen, dass der Verkäufer die Waren bereits registriert und gemeldet hat oder sich selbst registrieren und die Verkaufsmengen melden.
Bauen Händler aus registrierten Komponenten ein neues Produkt, müssen sie sich nicht registrieren.
Bauen Händler dagegen nicht registrierte oder nicht registrierungspflichtige Komponenten in registrierungspflichtige Geräte ein oder entsteht daraus ein registrierungspflichtiges Gerät, so sind sie zur Registrierung und Mengenmeldung verpflichtet.
- Das ElektroG und Inter-Tech
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Die Firma Inter-Tech ist seit Inkrafttreten des Gesetzes registriert und führt monatliche Mengenmeldungen der in Deutschland in Umlauf gebrachten Produkte durch.
Da die Meldung der in Verkehr gebrachten Produkte alle Komponenten einschließt, können Händler Komponenten der Fa. Inter-Tech verbauen ohne damit registrierungspflichtig zu werden (Diese Aussage schließt die Verwendung "fremder" Komponenten nicht mit ein).
weiterführende Links
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.